Versteht der Bitkom sein Fachgebiet?

In der Wirtschaftswoche Online gab es gestern diesen Artikel zum Telekom-Sicherheitsdesaster zu lesen. Mit reißerischer Headline: "Der Fensterbauer haftet nicht, wenn eingebrochen wird".

Dem Artikel nach sagte die Bitkom-Geschäftsleiterin Sicherheit und Datenschutz, Susanne Dehmel: "Der Fensterbauer haftet auch nicht, wenn in eine Wohnung eingebrochen wird oder der Hersteller von Fahrradschlössern für den Diebstahl von Fahrrädern".

Versteht Frau Dehmel - und damit der gesamte Bitkom-Bereich überhaupt, um was es hier geht? Einen Internet-Router mit einem Fenster oder Fahrradschloss zu vergleichen deutet für mich darauf hin, dass die Komplexitäten der jeweiligen Technologien gänzlich falsch eingeschätzt werden.

Ein Internet-Router hat eine eingebaute Firewall - eine Software, dessen Aufgabe es ist erwünschte Kommunikation durch zu lassen und unerwünschte (z.B. Hackerangriffe) zu sperren. Einen solchen Router mit einem Fenster zu vergleichen ist wie der Vergleich zwischen einem Lenkdrachen und einer A380…

Übrigens haftet ein Fensterbauer sehr wohl, wenn er Sicherungszapfen nachweislich falsch einbaut oder diese komplett vergisst, das Fenster aber trotzdem als Sicherheitsklasse RC3 ausweist. Auch wenn dieser Vergleich immer noch der Komplexität eines Routers gerecht wird, kommen wir damit der Sache näher.

Und ja, wenn ein Unternehmen wie die Telekom sich für Billigware aus Fernost entscheidet und diese scheinbar nicht einmal einer eingehenden Überprüfung unterzieht, dann sehe ich (gewiss als juristischer Laie) sehr wohl ein Haftungsfall. Es gibt auch einen deutschen Routerhersteller, über erfolgreiche Hacks dessen Geräte mir nichts bekannt geworden ist. Klar, die kosten natürlich auch mehr.

Bitkom: Note 6, setzen!

Natürlich kann eine Herstellerhaftung nicht ohne Einschränkungen gelten. Öffnet ein unbedarfter Anwender die falschen Firewall-Ports nach draußen, muss er sich nicht wundern wenn Eindringlinge fröhlich in seinen Dateien stöbern - dafür sollte der Betreiber bzw. Hersteller eines Routers sicher nicht haftbar gemacht werden.
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